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24/06/08
Wann kommt die 65-Stunden-Woche?
Die 27 Arbeitsminister der EU trafen sich in Luxemburg, um eine Übereinstimmung über zwei Texte über die Gestaltung der Arbeitszeit zu erzielen. Über dieses Problem wird seit 6 Jahren diskutiert.
Die bestehende Gesetzgebung erlaubt eine Wochenarbeitszeit von bis zu 78 Stunden. Der neue Gesetzentwurf beschränkt die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden, aber die Arbeitnehmer dürfen diese wöchentliche Obergrenze weiterhin überschreiten. Dagegen dürfen die Arbeitgeber von Fall zu Fall Ausnahmen mit ihren Mitarbeitern aushandeln und die höchstmögliche Wochenarbeitszeit könnte 60 oder 65 Stunden betragen. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist eine bessere Einrahmung der Ausnahmen zur wöchentlichen Obergrenze, ohne diese abzuschaffen.
Der Kompromiss gibt eine neue Definition des „Bereitschaftsdienstes“, der einige Berufe betrifft, wie die Feuerwehrleute, Ärzte und andere Beschäftigte des medizinisch-sozialen Bereichs. Im Jahr 2005 haben die Luxemburger Richter entschieden, dass die Zeit des Bereitschaftsdienstes, in der die Arbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen schlafen, als Arbeitszeit zu betrachten sei. Um dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu umgehen, haben die 27 EU-Staaten zwischen aktivem und inaktivem Bereitschaftsdienst unterschieden. Nur die Zeiträume, während deren der Arbeitnehmer wirklich eine Tätigkeit ausübt, seien als Arbeitszeit anzurechnen.
Zweiter Teil der Verhandlungen: die Rechte der Leiharbeitnehmer
Die EU-Minister sind auch über die Rechte der acht Millionen Leiharbeitnehmer in Europa übereingekommen, die über die gleichen Sozialrechte (Lohn, Mutterschaftsschutz, Urlaub, Zugang zur Kantine, Transport usw.) wie die fest angestellten Arbeitnehmer verfügen müssen, und dies ab dem ersten Tag des Vertrags.
Diese beiden Texte des Sozialbereichs wurden mit qualifizierter Mehrheit angenommen und müssen noch vom Europäischen Parlament gutgeheißen werden, wo sie mit dem Widerstand der Grünen und der Linken rechnen müssen. Sie stoßen bereits auf die Ablehnung des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB), der 60 Millionen Arbeitnehmer vertritt und den Kompromiss über die Arbeitszeitregelung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie die Nichtanrechnung des „Bereitschaftsdienstes“ als tatsächliche Arbeitszeit als „nicht hinnehmbar bezeichnet hat“. Die zweite Übereinkunft, die die Rechte der Leiharbeitnehmer regelt, stößt hingegen auf Einstimmigkeit.
Wie sieht es in Luxemburg aus?
In Luxemburg beträgt die gewöhnliche Arbeitsdauer 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Die Unternehmen können die gewöhnliche Arbeitsdauer flexibel gestalten. Die tägliche Arbeitszeit kann dann höchstens 10 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen. Der errechnete Durchschnitt darf im Referenzzeitraum nicht über 40 Stunden liegen.
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Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris
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