"Hausordnung" für Stellenausschreibungen
Diese Regeln sind dazu vorgesehen, allen Stellenanbietern eine faire Chance
zu bieten und Stellensuchende dabei zu unterstützen, auf möglichst einfache
Weise die am besten geeigneten Stellenangebote zu finden.
- Der Titel spiegelt die Stellenbeschreibung wider bzw. fasst sie zusammen (nur
eine Stelle pro Ausschreibung). Es nützt niemandem etwas, wenn ein
Stellensuchender erst auf den Titel klicken muss, um dann herauszufinden,
dass die Stellenbeschreibung doch nicht passt.
- Die inflationäre Verwendung von GROSSBUCHSTABEN oder **** Satzzeichen !!!!
sollte vermieden werden.
-
Stellenangebote dürfen nicht häufiger als einmal pro Woche
aktualisiert werden, ab dem
Veröffentlichungstag auf der Website gerechnet. Dadurch wird
sichergestellt, dass Stellensuchende, die Stellenangebote per E-Mail
erhalten, nicht plötzlich feststellen müssen, dass die Stelle inzwischen
veraltet ist.
- Stellenangebote dürfen nur einmal in den Listen auftreten. Schreiben Sie
dieselbe Stelle nicht zweimal aus, auch nicht mit anderem Wortlaut.
- Lassen Sie das Stellenangebot ablaufen, sobald die Stelle besetzt ist.
(Oder teilen Sie uns dies mit, und wir kümmern uns darum.)
- Wenn Sie eine Stellenauschreibung veröffentlichen, um Lebensläufe für eine
Stelle zu sammeln, die zurzeit noch gar nicht zu besetzen ist, müssen Sie
dies in der Stellenbeschreibung deutlich machen.
- Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Bewerbung Kosten auf den
Stellensuchenden zukommen, muss dies in der Ausschreibung erläutert werden.
- Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dass eine
Stellenausschreibung in den richtigen Kategorien und Regionen veröffentlicht
wird. Verwenden Sie vor allem die Abschnitte "Sonstiges" und "Ausgefallene
Stellen" nicht ohne guten Grund.
- Vermeiden Sie die Verwendung allgemeiner Stellenausschreibungen, wie
"ZEITARBEIT" oder "Recht, Recht, Recht".
- Fügen Sie in den Stellentitel oder die Stellenbeschreibung keine
E-Mail-Adressen ein. Für diese ist ein spezieller Platz vorgesehen. Wenn Sie
besondere Anforderungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, und
wir finden gemeinsam eine geeignete Lösung.
- Wählen Sie nur die Region aus, in der die Stelle tatsächlich zu besetzen
ist. Wählen Sie keine Regionen in der Nähe aus. Wenn zum Beispiel eine
Stelle in Saarbrücken zu besetzen ist, wählen Sie nur "Saarland" aus,
und nicht "Rheinland-Pfalz" oder eine andere Region.