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22/07/08
Einwanderung, der Schlüssel zum Wohlstand in Luxemburg
Noch vor zwei Jahrhunderten flohen die Luxemburger in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach fernen Ländern, heute freuen sie sich, ausländische Gastarbeiter bei sich aufzunehmen. Und von nun an können sie sich sogar die Arbeiter auswählen, die bei ihnen arbeiten wollen.
In Luxemburg haben fast die Hälfte der Bevölkerung sowie 66 % der Beschäftigten des Privatsektors einen Migrationsursprung. Luxemburg verdankt ihnen seinen wirtschaftlichen Erfolg.
Nun stammt die gegenwärtige Gesetzlage über die Zuwanderung aber aus dem Jahr 1972 und entspricht nicht mehr der heutigen Lage. Als die Mitglieder des Europäischen Parlaments in diesem Monat ein neues Gesetz über die Freizügigkeit und Einwanderung annahmen, bot sich Luxemburg die Gelegenheit, seine Gesetzgebung anzupassen. Am vergangenen 9. Juli nahm die Abgeordnetenkammer einstimmig den Gesetzentwurf Nr. 5802 an, der sechs europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzt.
Was ändert sich?
Mit der Einführung des neuen Gesetzes werden die Verwaltungsschritte vereinfacht. Die Familienzusammenführungen werden erleichtert. Die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitnehmer aus Drittstaaten werden in einem einzigen Aufenthaltsdokument vereint. Außerdem ist die Erlaubnis nicht mehr an einen Arbeitgeber gebunden, sondern gilt für einen Wirtschaftszweig.
Um dieses Dokument zu erhalten, müssen die ausländischen Arbeitsuchenden hingegen nicht nur einen Arbeitsvertrag vorlegen, sondern auch belegen, dass diese Arbeit einen wirtschaftlichen Nutzen für das Land hat. Im Klartext heißt das, dass das Aufenthaltsdokument eher an Bewerber ausgehändigt wird, deren Profil das Land interessiert, also Forscher und Vermögende.
Einige Enttäuschungen
Für einige Akteure, insbesondere die Handelskammer und die NGOs, sind die Bedingungen für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung als Arbeitnehmer zu streng.
Die Handelskammer prangert unter anderem die nur einjährige Aufenthaltsfrist für Leute an, die von ihrem Privatvermögen leben, da dies die Leute nicht ermutigt, ihren Wohnsitz nach Luxemburg zu verlegen.
Schließlich sind die großen Verlierer des neuen Gesetzes die Jugendlichen und Studenten aus Drittländern, für die die Bedingungen für Praktika und Arbeitszeit eine sehr restriktive Regelung bedeuten.
Obwohl das neue Zuwanderungsgesetz eine inzwischen überholte Gesetzgebung erneuert, so bleiben doch noch einige Verbesserungen und Einzelheiten zu regeln.
Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris
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