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27/05/08
 
Gute Nachricht, bald sprechen alle Arbeitnehmer luxemburgisch

In einem Land, das bis zu 50 % Ausländer zählt, wenn man die täglichen Fahrten der Berufspendler hinzurechnet, ist die Sprachenfrage im Mittelpunkt vieler Gespräche.

Luxemburg unterscheidet sich von den anderen europäischen Ländern durch seine gängige Dreisprachigkeit: luxemburgisch, französisch und deutsch. Insoweit fast die Hälfte der Arbeitnehmer auf die luxemburgische Sprache zurückgreift, wird der Regierung der Vorwurf gemacht, dass sie nicht genügend Anstrengungen zur Integration der Ausländer unternimmt. Die Ankündigung des Gesetzentwurfs über einen Sprachurlaub wurde von vielen Arbeitnehmern mit Erleichterung aufgenommen.

Anfang Mai hat die Regierung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bildungsurlaubs zum Erlernen des Luxemburgischen gutgeheißen. Dieses Gesetz vervollständigt die von der Regierung eingeführte berufliche Weiterbildung und erweitert das Gesetz vom 24. Oktober 2007 zur Einführung eines persönlichen Bildungsurlaubs.

Es wendet sich an Arbeitnehmer aller Staatsangehörigkeiten

Um in den Genuss des Gesetzes zu kommen, braucht man nicht Gebietsansässiger zu sein. Die Grenzgänger aller Staatsangehörigkeiten sind auch betroffen. Die einzige Bedingung für den Arbeitnehmer ist eine sechsmonatige Beschäftigungszeit auf dem Gebiet des Großherzogtums. Dieser Urlaub kann auch von den ausländischen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, um die nötigen Sprachdiplome zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit zu erlangen.

Der Sprachurlaub darf insgesamt 200 Stunden nicht übersteigen und muss in zwei Teilen von je 80 bis 120 Stunden genommen werden. Nur das Erlangen einer Erfolgsbescheinigung nach der ersten Lernperiode ermöglicht die Teilnahme an der zweiten Stufe.

Außerdem hat die Regierung eine Ausgleichsvergütung für die Arbeitnehmer vorgesehen, die diesen Urlaub in Anspruch nehmen. Diese Vergütung darf den vierfachen Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer nicht übersteigen. Dem Arbeitgeber wird diese Vergütung sowie der Arbeitgeberanteil der Sozialbeiträge erstattet.

Möglichkeit zur Kursusteilnahme im eigenen Land

Schließlich können die Grenzgänger diese Maßnahme auch in ihrem Heimatland nutzen, sofern das Lehrinstitut die nötigen Bedingungen erfüllt.

Sobald das Gesetz vom Parlament angenommen ist, gibt es wirklich keine Ursache mehr, nicht mit dem Erlernen der luxemburgischen Sprache zu beginnen!


Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris


editor@jobs.lu
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