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28/10/08



Brüssel kümmert sich um werdende Mütter


Die Luxemburgerinnen können bald länger nach der Entbindung verschnaufen. Am 1. Oktober nahm die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie an, die die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 18 Wochen erhöht.

Das freut die Frauenärzte, aber noch mehr die zukünftigen schwangeren Frauen, die nach der Entbindung eine Ruhepause von wenigstens 6 Wochen einlegen müssen sowie die restlichen Wochen frei auf die Zeit vor und nach der Geburt verteilen können.

Die gegenwärtige Gesetzgebung in Luxemburg hat den Mutterschaftsurlaub auf 16 Wochen festgesetzt, aufgeteilt in 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach.

In den übrigen europäischen Ländern liegt die Dauer des Mutterschaftsurlaubs zwischen 14 Wochen in Deutschland und 28 Wochen in der Tschechischen Republik und in der Slowakei, wobei die Dauer in einigen Ländern bis auf 52 Wochen verlängert werden kann. Oft bezieht die Arbeitnehmerin dann nicht ihren vollen Lohn.

Die Europäische Kommission nahm unter anderem diesen Beschluss, um die werdenden Mütter zu ermuntern, ihre neugeborenen Kinder während der ersten 6 Monate zu stillen, so wie die WHO es empfiehlt. Das Stillen wird jetzt schon von Luxemburg gefördert, da den stillenden Müttern ein auf 12 Wochen verlängerter Mutterschaftsurlaub nach der Geburt eingeräumt wird. Darüber hinaus sieht die gegenwärtige Regelung vor, dass eine Arbeitnehmerin auf Vorlage eines von einem Frauen- oder Kinderarzt ausgestellten Attests anderthalb Stunden am Tag frei hat, um ihr Baby zu stillen.

Dennoch belegt eine Untersuchung von 2004 des Gesundheitsministeriums, dass in den ersten Tagen nach der Geburt 87,7 % der Luxemburgerinnen ihr Baby stillten, aber nur noch 58,3 % nach dem 4. Monat.

Ein weiterer positiver Aspekt des Entwurfs betrifft die Lohnfortzahlung während der gesamten Dauer des Mutterschaftsurlaubs, damit „die Frauen keine finanziellen Einbußen während ihrer Arbeitsunterbrechung erleiden“, wie Vladimir Spidla, der europäische Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, es bei der Vorstellung seines Entwurfs erklärte. Die Kommission möchte jeder Mutter ermöglichen, ihren Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen wiederzuerhalten, wie sie ihn verlassen hat.

Dies ist schon jetzt der Fall in Luxemburg, wo die Arbeitnehmerin im Fall eines Mutterschaftsurlaubs ihre Rechte wahrt, „sowohl was die Arbeitsplatzgarantie, den Erhalt der erworbenen Rechte durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit als auch ihre Vergünstigungen und Urlaubstage betrifft“.

Allerdings muss man sich noch zwei Jahre bis zur Änderung gedulden. Der Vorschlag muss erst einmal vom Parlament und den Mitgliedstaaten gutgeheißen werden. Wenn die Richtlinie dann angenommen ist, haben die Staaten der Union zwei Jahre, um die sie in ihr nationales Recht umzusetzen.


Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris



editor@jobs.lu
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