|
20/01/09
Neuigkeiten für Arbeitslose
Um dem Anstieg der Zahl der Arbeitslosen entgegenzuwirken, die bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, hat François Biltgen, Minister für Arbeit und Beschäftigung, am vergangenen 8. Januar das Projekt Indura vorgestellt. Dessen Zielsetzung ist die möglichst rasche und dauerhafte berufliche Integration von Personen, die beim Arbeitsamt (ADEM) eingetragen sind, „in Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen“.
Das Projekt Indura wurde im Rahmen des Gesetzes 5611 ausgearbeitet, das eine aktive Beschäftigungspolitik vorsieht, und hat sich im Kontext der Krise rasch aufgedrängt. Es ist für Luxemburg innovativ, wurde aber nach einem Modell aus Frankreich entwickelt, wo die nationale Arbeitsagentur ANPE („Agence Nationale pour l’Emploi“) ihr Monopol schon vor einigen Jahren verlor.
Worin liegt der Beitrag der Zeitarbeitsunternehmen?
Laut François Biltgen bringt der Einsatz der Zeitarbeitsbranche den Vorteil, „aus ihrem weit gefächerten Kundenbestand schöpfen zu können“. Die Zeitarbeitsunternehmen verfügen in der Tat über Kompetenzen im Bereich der Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Der Arbeitsminister hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Initiative keinesfalls ausgelegt sei, um die Arbeitssuchenden in den Leiharbeitssektor zu drängen. Und um diese Gefahr auszuschließen, müssen die Zeitarbeitsunternehmen gesonderte Rechtspersonen für die Durchführung dieses Projekts gründen.
Wie wird dies konkret durchgeführt?
Die Zeitarbeitsunternehmen, die vom Arbeitsministerium und dem Arbeitsamt ausgewählt werden, erhalten mindestens 15 Arbeitslose von verschiedenem Profil, die alle schon Arbeitslosenunterstützung beziehen.
Die Partnerunternehmen können anschließend die praktische Durchführung des Projekts frei gestalten. Sie verpflichten sich jedoch zum Empfang und zur Profilbeschreibung des unterstützten Arbeitslosen, zu seiner Begleitung, seiner technischen und sozialen Ausbildung sowie ihrer dauerhaften Integration, das heißt durch den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder eines befristeten Arbeitsvertrags von mindestens 12 Monaten Dauer.
Die Schwierigkeit bei der Integration, die Dauer der Unterstützung und der Erfolg der Integration des Arbeitsuchenden bestimmen die Vergütung der Partnerunternehmen, die der Beschäftigungsfonds übernimmt.
Ausblick auf die Zukunft des Projekts
Schließlich hob François Biltgen hervor, dass das Projekt ständig der Bewertung eines externen Organs unterliegen wird, um „bei Bedarf geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen“.
Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris
Reagieren Sie auf diesen Artikel
|
|