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23/09/08



Nulldiskriminierung als Ziel


Vielleicht hatten Sie diese Woche ein gelbes Faltblatt in Ihrem Briefkasten liegen. Marie-Josée Jacobs, Ministerin für Familie und Integration, stellte dieses Faltblatt am vergangenen 10. September im Beisein von Patrick de Rond, Präsident des Zentrums für Gleichbehandlung, vor. Dieses Faltblatt erklärt ausführlich die Bestimmungen des Gesetzes vom 28. November 2006 über die Gleichbehandlung.

Sich Fragen über Diskriminierung zu stellen ist eine relativ neue Entwicklung in Luxemburg. Das Faltblatt weist darauf hin, dass das Gesetz von nun an alle schützt, die glauben, Opfer von Diskriminierung zu sein, und dass das Zentrum für Gleichbehandlung sie hierbei informiert. Wir nehmen dies als Anlass, eine Zwischenbilanz über die Diskriminierung in Luxemburg zu ziehen.


Luxemburg unterscheidet sich vom Rest Europas in Sachen Diskriminierung

Eine Meinungsumfrage des TNS ILRes vom Januar 2007 belegt, dass „47 % der Luxemburger der Auffassung sind, dass in Luxemburg genug gegen die Diskriminierung unternommen wird“, gegenüber 44 % der Leute, die das Gegenteil annehmen. Im Gegensatz dazu sagen nur 28 % der Luxemburger, dass sie selbst über ihre Rechte Bescheid wissen, sollten sie Opfer einer Diskriminierung werden.
Die Umfrage belegt deutlich, dass die luxemburgische Bevölkerung toleranter und der Verschiedenartigkeit aufgeschlossener ist, als dies in den andern europäischen Ländern der Fall ist. 50 % der Luxemburger gegenüber 62 % in der EU sind der Ansicht, dass die Leute wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt werden, 42 % (54 % in der EU) dass die Homosexualität dies verursacht oder 26 % (39 % in der EU) dass es die Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit tut.


Ein multikultureller Arbeitsmarkt in Luxemburg

Luxemburg hebt sich von den andern Ländern Europas im Bereich der Diskriminierung durch seinen weitgehend internationalen Arbeitsmarkt ab. Dieser besteht sowohl aus Grenzgängern aus der Großregion als auch aus ausländischen Mitbürgern, die zum großen Teil aus Ländern der Europäischen Union stammen (insbesondere aus Portugal).

Laut dem Bericht, den der Ausländerrat der Regierung 2005 veröffentlichte, sind das Alter und die Staatsangehörigkeit die Hauptgründe der Diskriminierung; die Volks- oder Rassenzugehörigkeit liegen an vierter Stelle. Übrigens betrifft die Diskriminierung eher die außereuropäischen Staatsangehörigen als die europäischen Arbeitnehmer.

„Das Einstellungsverfahren ist problematischer als alle anderen Bereiche des Arbeitsverhältnisses“, steht im Bericht zu lesen. Die älteren Arbeitsuchenden, die Behinderten, die Nicht-EU-Bürger und die Moslems erleben die meisten Diskriminierungen bei der Einstellung, im Gegensatz zu den Grenzgängern und den Homosexuellen.

Was den Lohn betrifft, stellt man Lohnunterschiede fest, die weitgehend die Luxemburger gegenüber den Südeuropäern und den Grenzgängern bevorteilen.

Schließlich ist Mobbing die häufigste Diskriminierungsart, die besonders Mitarbeiter am Ende ihrer Laufbahn und Jugendliche betrifft.


Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris



editor@jobs.lu
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