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13/11/07

Neue Steuerreform. Was sich ändern wird …

Was wird sich am 1. Januar 2008 ändern?
In welcher Steuerklasse befinden Sie sich?


Wie jedes Jahr in Luxemburg fand die Volkszählung zu Steuerzwecken am vergangenen 15. Oktober statt. Die Einwohner des Landes erhielten von einem Zähler ein Haushaltsformular um ihren Familienstand einzutragen. Dieses Formular dient der Erhebung der nötigen Daten, um die Lohnsteuerkarte 2008 auszustellen.

Die Steuerreform ist gerade an der Tagesordnung. Am vergangenen 10. Oktober hatte Finanzminister Jean-Claude Juncker bestätigt, dass die Steuertabelle an die Preisentwicklung angepasst würde, während der Regierungsrat den Gesetzvorentwurf zur zusätzlichen Änderung der Steuergesetzgebung am 31. Oktober angenommen hat.

Was wird sich am 1. Januar 2008 ändern?

Die Regierung hat zwei bedeutungsvolle Reformen für das Großherzogtum angekündigt.

Der Steuersatz wird um 6% an die Preisentwicklung angepasst. Aber Vorsicht! Dies hängt vom steuerpflichtigen Lohn ab und nicht alle Steuerklassen werden weniger Steuern zahlen. Die mittleren Einkommenschichten werden die großen Nutznießer dieser Reform sein.

Die große Neuerung ist die Einführung eines Steuerbonus für Kinder, der die Steuerminderung zugunsten der Steuerpflichtigen mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern ersetzt. Bis jetzt konnten die steuerbefreiten Personen und Familien diese Steuerermäßigung nicht geltend machen. Der Steuerbonus ermöglicht also jeder Person und jedem Ehepaar mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern, unabhängig vom Einkommen einen Jahreshöchstbetrag von 922,5 € pro Kind zu erhalten. Mit der neuen Reform werden die Steuerklassen mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern abgeschafft, sodass die Steuerklassen für Personen oder Ehepaare mit oder ohne unterhaltsberechtigten Kindern eine und dieselben sein werden.

Weitere Steuerreformen wurden angenommen, insbesondere über die Regelung der Überstunden und der Kosten in Zusammenhang mit umweltschädlichen Kraftfahrzeugen. Sie können diese auf der Website impotsdirects einsehen (nur in französischer Fassung).

In welcher Steuerklasse befinden Sie sich?

Um diese Änderungen zu verstehen, ist es nützlich die verschiedenen Steuerklassen in Luxemburg durchzugehen.

In Luxemburg werden die Steuern sofort an der Quelle einbehalten. Sie werden anhand des Familienstands des Einzelnen ermittelt. Deshalb ist jeder Lohnempfänger in eine der vier verschiedenen Steuerklassen eingereiht, die den an der Quelle einbehaltenen Betrag festlegen. Weitere Merkmale werden berücksichtigt, wie das Grundgehalt, die Prämien, das 13. Monatsgehalt, der Dienstwagen und andere Sachleistungen zugunsten des Steuerpflichtigen.

Familienstand

Ohne Kind

Mit Kind(ern)

> 64

 

 

 

 

Unverheiratet

1

1a+

1a

Verheiratet

2

2+

2

Getrennt:

 

 

 

   Getrenntleben

2

2+

2

   Gerichtliche Trennung

1

1a+

1a

   Trennung von Tisch und Bett

1

1a+

1a

Geschieden

1

1a+

1a

Verwitwet

1a

1a+

1a

Nichtansässig (1)

1a

1a+

1a

Nichtansässig (2)

2

2+

2

(1) steuerpflichtig für weniger als 50% des Gesamterwerbseinkommens des Haushalts in Luxemburg
(2) steuerpflichtig für wenigstens 50% des Gesamterwerbseinkommens des Haushalts in Luxemburg

Hinweis: Die Änderung der Einreihung ist erst ab dem dritten Jahr nach dem Jahr ihres Ereignisses wirksam (Trennung, Verlust des Ehepartners, Scheidung).
Die Nichtansässigen unterliegen anderen Kriterien als die Gebietsansässigen.


Die Besteuerung erfolgt unterschiedlich, je nachdem ob Sie Inhaber einer Lohnsteuerhauptkarte oder einer Lohnsteuerzusatzkarte sind. Die Inhaber einer Lohnsteuerhauptkarte werden nämlich nach einer Steuertabelle besteuert (siehe die Website impotsdirects), während die Inhaber einer Lonsteuerzusatzkarte nach einem Festsatz besteuert werden, der von der Steuerklasse abhängt. Die verschiedenen anwendbaren Festsätze sind in folgender Tabelle aufgeführt:


Steuerklasse 

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Satz

 

 

 

1

0

  33  %

1a

0

  32  %

1a

1

  30  %

1a

2 oder mehr

  0  %

2

0

  19  %

2

1

  16  %

2

2 oder mehr

  0  %


Nun ist es an Ihnen, das Haushaltsformular korrekt auszufüllen und es fristgerecht abzugeben, um etwaige böse Überraschungen bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer zu vermeiden.

Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris

editor@jobs.lu
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