16/10/07
Zum Arbeiten nach Luxemburg kommen
Die Arbeitserlaubnis in Luxemburg
Wer muss sich eine Arbeitserlaubnis besorgen?
Die nötigen Schritte zum Erwerb einer Arbeitserlaubnis
Erneuerung der Arbeitserlaubnis
Entzug der Arbeitserlaubnis

Für eine Vielzahl erscheint das Großherzogtum Luxemburg als ein Eldorado für Arbeitsbedingungen und zieht immer mehr ausländische Bewerber an. Die Lebensqualität und die hohen Gehälter, die soziale und politische Stabilität, eine günstige Steuergesetzgebung – der Einkommensteuersatz ist einer der niedrigsten in Europa* – sind sehr attraktive Faktoren.
Aber bevor Sie die Grenzen dieses Kleinstaats überschreiten, sind Sie gut beraten sich gründlich zu informieren. Nicht alle Arbeitsuchende sitzen im gleichen Boot. Insbesondere was die Arbeitserlaubnis betrifft.
Wenn Sie schon im Land sind, können Sie sich zuerst ins Bierger Center begeben. Um den Kontakt mit den Bürgern zu erleichtern, haben die Behörden diesen einzelnen Schalter eingerichtet, wo man Ihre Fragen beantwortet und wo Sie den Großteil Ihrer Behördengänge erledigen können.
Wer muss sich eine Arbeitserlaubnis besorgen?
Sobald Sie die Bedingungen zur Einreise und zum Aufenthalt im Land erfüllt haben, müssen Sie diesen bedeutenden Schein erwerben.
Dieser ist weder für die Staatsangehörigen der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz noch für die Ehegatten der luxemburgischen Arbeitnehmer und für die Flüchtlinge erforderlich.
Dagegen müssen ausländische Staatsangehörige aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union, Staatenlose und Personen ohne bestimmte Staatsangehörigkeit sich eine Erlaubnis beim Arbeitsministerium besorgen. Die ausländischen Lehrlinge und Praktikanten (Praktikumerlaubnis) unterliegen ebenso den Regeln der Arbeitserlaubnis.
Seit dem 20. September 2007 benötigen Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn und Slowenien keine Arbeitserlaubnis mehr. Die Regierung hat nämlich beschlossen, diesen Bereich des luxemburgischen Arbeitsmarkts den acht Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union 2004 beitraten, zu öffnen.
Die Bulgaren und Rumänen müssen ihrerseits bis 2008 oder sogar 2011 warten, bis sie zum luxemburgischen Arbeitsmarkt stoßen dürfen.
Die nötigen Schritte zum Erwerb einer Arbeitserlaubnis
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Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsamt (Adem) zuerst die freie Stelle melden. Dies ermöglicht der Adem zu prüfen, ob andere Personen diesen Arbeitsplatz auf dem inländischen Arbeitsmarkt besetzen können.
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Wenn niemand auf dem Arbeitsmarkt den gesuchten Voraussetzungen entspricht, muss der Arbeitgeber die Einstellung des ausländischen Arbeitnehmers melden, ehe dieser die Stelle antritt.
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Die Adem stellt dann dem ausländischen Arbeitnehmer eine Bestätigung für den Erhalt seiner Anmeldung aus, die als vorläufige Arbeitsgenehmigung gilt. Die Adem versieht die Unterlagen mit einem Vermerk und reicht sie an das Außenministerium, Abteilung Einwanderung, zur Entscheidung weiter. Die Dauer der Untersuchung und der Entscheidung kann zwischen 4 und 8 Wochen betragen.
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Die Arbeitserlaubnis wird in zweifacher Ausfertigung erstellt und dem Arbeitgeber zugesandt.
Es gibt vier verschiedene Arten der Arbeitserlaubnis, deren Dauer zwischen einem Jahr und unbestimmt beträgt.
Erneuerung der Arbeitserlaubnis
Der Arbeitgeber muss die Erneuerung vor Ablauf der gültigen Erlaubnis beantragen. Einen Monat vor Ablauf der Arbeitserlaubnis erhält der Arbeitnehmer ein Schreiben in dem er hiervon unterrichtet wird.
Entzug der Arbeitserlaubnis
Dem Arbeitnehmer kann die Arbeitserlaubnis entzogen werden, wenn er den Bedingungen zum Erhalt zuwiderhandelt oder wenn er das luxemburgische Staatsgebiet für mehr als sechs Monate verlässt.
Sophie Sellier
Deutsche Fassung: Robert Mouris
Quellen: Portail Entreprises du Luxembourg (Portal der Unternehmen in Luxemburg), Adem, Arbeitsministerium
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