“Hausordnung” für Stellenausschreibungen
Diese Regeln sind dazu vorgesehen, allen Stellenanbietern eine faire Chance zu bieten und Stellensuchende dabei zu unterstützen, auf möglichst einfache Weise die am besten geeigneten Stellenangebote zu finden.
- Der Titel spiegelt die Stellenbeschreibung wider bzw. fasst sie zusammen (nur eine Stelle pro Ausschreibung). Es nützt niemandem etwas, wenn ein Stellensuchender erst auf den Titel klicken muss, um dann herauszufinden, dass die Stellenbeschreibung doch nicht passt.
- Die inflationäre Verwendung von GROSSBUCHSTABEN oder **** Satzzeichen !!!! sollte vermieden werden.
- Stellenangebote dürfen nicht häufiger als einmal pro Woche aktualisiert werden, ab dem Veröffentlichungstag auf der Website gerechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Stellensuchende, die Stellenangebote per E-Mail erhalten, nicht plötzlich feststellen müssen, dass die Stelle inzwischen veraltet ist.
- Stellenangebote dürfen nur einmal in den Listen auftreten. Schreiben Sie dieselbe Stelle nicht zweimal aus, auch nicht mit anderem Wortlaut.
- Lassen Sie das Stellenangebot ablaufen, sobald die Stelle besetzt ist. (Oder teilen Sie uns dies mit, und wir kümmern uns darum.)
- Wenn Sie eine Stellenauschreibung veröffentlichen, um Lebensläufe für eine Stelle zu sammeln, die zurzeit noch gar nicht zu besetzen ist, müssen Sie dies in der Stellenbeschreibung deutlich machen.
- Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Bewerbung Kosten auf den Stellensuchenden zukommen, muss dies in der Ausschreibung erläutert werden.
- Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dass eine Stellenausschreibung in den richtigen Kategorien und Regionen veröffentlicht wird. Verwenden Sie vor allem die Abschnitte “Sonstiges” und “Ausgefallene Stellen” nicht ohne guten Grund.
- Vermeiden Sie die Verwendung allgemeiner Stellenausschreibungen, wie “ZEITARBEIT” oder “Recht, Recht, Recht”.
- Fügen Sie in den Stellentitel oder die Stellenbeschreibung keine E-Mail-Adressen ein. Für diese ist ein spezieller Platz vorgesehen. Wenn Sie besondere Anforderungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, und wir finden gemeinsam eine geeignete Lösung.
- Wählen Sie nur die Region aus, in der die Stelle tatsächlich zu besetzen ist. Wählen Sie keine Regionen in der Nähe aus. Wenn zum Beispiel eine Stelle in Luxemburg zu besetzen ist, wählen Sie nur “Luxemburg” aus, und nicht “Deutschland-Saarland” oder eine andere Region.