Der Mindestlohn in Luxemburg

Sie haben soeben Ihren ersten Arbeitsplatz gefunden. Auf welchen Lohn haben Sie Anspruch? Jobs.lu gibt Ihnen einige Einzelheiten über das, was Sie über den Sozialen Mindestlohn (SML) wissen müssen.

Was ist er?

Er ist der gesetzliche Mindestlohn, der einer Vollzeitarbeitsstelle* entspricht und den Ihr Arbeitgeber Ihnen zahlen muss. Er wurde am 1. Januar 2007 zuletzt nach oben angepasst und beträgt 1.570,28 Euro brutto pro Monat.
Er bleibt der höchste unter den 20 Mitgliedstaaten der EU, die über eine nationale Gesetzgebung über einen gesetzlichen Mindestlohn verfügen. Sie müssen wissen, dass er das 17-Fache des Mindestlohns in Bulgarien beträgt, wo er mit 92 € pro Monat am niedrigsten in Europa liegt. Selbst nach Anpassung an die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten bleibt Luxemburg an erster Stelle.

Luxemburg gehört also mit Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Irland und dem Vereinigten Königreich zu der Gruppe Ländern, wo der Mindestlohn 1.200 Euro pro Monat übersteigt.

Fast 11 % der Arbeitnehmer in Luxemburg sind vom Mindestlohn betroffen.

Auf wen ist er anwendbar?

Laut Arbeitsgesetzgebung (Artikel L.222-1.) ist der soziale Mindestlohn anwendbar auf alle Arbeitnehmer, ohne Unterschied hinsichtlich des Geschlechts, die von einem Arbeitgeber durch einen Arbeitsvertrag eingestellt wurden. Er gilt für sämtliche Berufssparten und Unternehmen.

Allerdings ändern sich die Sätze des SML je nach Alter und Qualifizierung des Arbeitnehmers. Das luxemburgische Recht unterscheidet nämlich zwischen qualifizierten und unqualifizierten Arbeitnehmern.

Hier ist die Tabelle des SML für unqualifizierte Arbeiter:

 

Stundenlohn Stundensatz
%
18 Jahre und älter, unqualifiziert 100% 9,0768 1570,28
17 – 18 jahre 80% 7,2614 1256,22
15 – 17 jahre 75% 6,8076 1177,71

 

Aber informieren Sie sich, denn es kann sein, dass das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, der einen höheren Mindestlohn als den SML vorsieht.

Wer hat Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeiter?

Der qualifizierte Arbeiter ist der Arbeiter, der einen Beruf ausübt, der durch eine Berufsausbildung oder ein erlerntes Handwerk erworben wurde, das durch das amtliche Zeugnis einer abgeschlossenen Lehre bescheinigt wird.

Wenn Sie eine berufliche Qualifizierung vorzeigen können, wird Ihr Lohn um 20 % erhöht.

Der Soziale Bruttomonatslohn eines qualifizierten Arbeiters beträgt nämlich 1.884,34 Euro, oder einen Stundensatz von 10,8921 Euro.

Es kann allerdings sein, dass Sie Schwierigkeiten haben sich Ihre berufliche Qualifizierung anerkennen zu lassen und dass Ihr Arbeitgeber Ihnen das Statut eines qualifizierten Arbeiters verweigert.

Um eine Bescheinigung über Ihr Ausbildungsniveau zu erhalten, können Sie sich an das Ministerium für Kultur, Hochschulbildung und Forschung wenden:
Centre NARIC 18-20,
Montée de la Pétrusse
L-2912 Luxemburg
Tel.: 00352 / 478-5139

*Die normale Arbeitsdauer für Arbeiter und Privatbeamte beträgt 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.

Quellen: Zahlenangaben veröffentlicht von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, CRD EURES, Handwerkskammer.